Rückgriff erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro
Echte Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen
Gute Nachrichten für Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen: Wer weniger als 100.000 Euro Jahreseinkommen hat, wird künftig nicht mehr für die Pflege der Eltern aufkommen müssen Dies sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das wir am 7. November 2019 im Bundestag beschlossen haben. Bevor es in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz, zu dem ich ... mehr lesen