Unter teils unannehmbaren Arbeitsbedingungen sind viele Paketboten tagein tagaus tätig. Deshalb haben wir in dieser Woche das Paketboten-Schutz-Gesetz verabschiedet, das noch rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft wirksam werden soll.
Mit diesem Gesetz setzten wir ein klares Zeichen: Lohn- und Sozialdumping wird in Deutschland nicht geduldet. Die Regelungen zur Nachunternehmerhaftung für nicht geleistete Sozialabgaben, wie sie bereits in der Baubrache und in der Fleischwirtschaft Anwendung finden, werden auf die Branche der Kurierdienste, Express- und Paketzusteller ausgedehnt. Unternehmer, die zur Paketförderung ein Subunternehmen beauftragen, haften künftig grundsätzlich für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Von dieser Haftung befreit werden zertifizierte Unternehmen und Unternehmen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- oder Unfallversicherungsträgers vorweisen können. So lassen sich die schwarzen Schafe in der Branche schneller identifizieren und sanktionieren.
Dieses Gesetz zeigt: Wir werden es nicht zulassen, dass sich in bestimmten Branchen Geschäftsmodelle breit machen, die einseitig zu Lasten der Beschäftigten oder Mitbewerbern am Markt gehen. Dies widerspricht unserem Verständnis von sozialer Marktwirtschaft und schadet dem Wettbewerb in unserem Land. Ich habe das Gesetz im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales intensiv mitberaten und bin sicher, es ist ein Schritt in die richtige Richtung.