Soloselbstständige und Kleinstunternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten gekommen sind, können noch bis zum 31. Mai 2020 eine Soforthilfe des Bundes beantragen.
Darauf weist der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes hin, der in den vergangenen Wochen mit vielen kleinen und größeren Unternehmern gesprochen hat. Einige haben sich auch im Rahmen seiner Corona-Telefonsprechzeiten an ihn gewandt. „Die Corona-Soforthilfe des Bundes war gerade am Anfang der Krise gefragt, aber eine Beantragung ist noch immer möglich“, so Kartes. „Selbstständige können auf diese Weise die schwierige Zeit überbrücken, die wir leider noch brauchen, bis die Maßnahmen zum Infektionsschutz auch in ihren jeweiligen Branchen gelockert werden.“ Bislang sind bei der zuständigen Investitions- und Strukturbank (ISB) des Landes Rheinland-Pfalz 102.100 Anträge gestellt worden, 59.900 davon wurden bereits bewilligt, nur 4.300 abgelehnt (Stand: 18.05.2020).
Die Corona-Soforthilfe des Bundes richtet sich an Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und Angehörige freier Berufe aus allen Wirtschaftsbereichen mit maximal zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente, VZÄ). Diese müssen in ihrem Antrag darlegen, dass die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um in den folgenden drei Monaten ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (VZÄ) können einen Zuschuss bis zu 9.000 Euro erhalten, bei bis zu zehn Beschäftigten (VZÄ) sind es maximal 15.000 Euro. Weitere Informationen und die Antragsformulare gibt es online: https://isb.rlp.de/corona.html.