Bedürftige Familien und Familien mit geringem Einkommen bekommen eine Extra-Zahlung von 100 Euro pro Kind vom Bund. Die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus erfolgt im August, in der Regel automatisch durch die Familienkasse. Der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes weist darauf hin, dass manche Eltern den Bonus beantragen müssen: Wenn sie nur Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag beziehen, sind sie der Familienkasse noch nicht bekannt. „Sollten Familien den Antrag noch nicht gestellt haben, können sie das jetzt noch tun, um den Kinderfreizeitbonus pünktlich im August zu bekommen“, erinnert Kartes. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-kinderfreizeitbonus_ba147062.pdf. Ausgefüllt kann es per E-Mail an Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de gesendet werden.
„Vor allem nach den immensen Einschränkungen während der Pandemie ist der Bonus für individuelle Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten gedacht“, sagt Kartes. Der Abgeordnete für Ludwigshafen, Frankenthal und den Rhein-Pfalz-Kreis ist Mitglied im Familienausschuss des Bundestags sowie im Ausschuss für Arbeit und Soziales. „Die Kinder sollen unbeschwerte Ferien erleben und der Kinderfreizeitbonus soll dazu einen kleinen Beitrag leisten.“
Der Freizeitbonus ist Teil des „Corona-Aufholprogramms“, mit dem Bund und Länder den Langzeitfolgen der langen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche entgegenwirken wollen. Das Programm umfasst zwei Milliarden Euro. Gefördert werden darüber auch Nachhilfeunterricht, Schulsozialarbeit sowie Ferienfreizeiten.