An diesem Freitag, 11. Juni, haben wir im Deutschen Bundestag ein wichtiges Gesetz verabschiedet, mit dem Eltern entlastet werden. Was für Kindergartenkinder schon gilt, kommt jetzt auch für Grundschulkinder: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Damit lösen wir als Union ein zentrales familienpolitisches Versprechen aus unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Neben der Entlastung von Eltern hat das Ganztagsförderungsgesetz außerdem eine wichtige bildungs-, integrations- und sozialpolitische Wirkung: Es schafft mehr Chancengerechtigkeit für Grundschulkinder.
Der Bund nimmt seine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und investiert 3,5 Milliarden Euro in die Ganztagsförderung von Grundschulkindern und zusätzlich 960 Millionen Euro im Jahr für laufende Betriebskosten. Entscheidend für den Erfolg des Ganztagsförderungsgesetzes ist, dass auch die Bundesländer ihrer Verantwortung gerecht werden. Denn sie müssen die notwendigen Mittel an die Kommunen weiterreichen. Der Bundestag hat im Rahmen eines Entschließungsantrags die klare Erwartungshaltung formuliert, dass die Länder die vom Bund bereitgestellte Beteiligung an den jährlichen Betriebsausgaben an die mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs beauftragten Träger weiterzuleiten haben.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll zum 1. August 2026 in Kraft treten und zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten. In den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 soll schließlich jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Ganz wichtig ist mir dabei: Es handelt sich um ein Angebot, nicht um eine Verpflichtung! Wir wollen Familien kein bestimmtes Modell vorschreiben. Aber wir schließen eine Betreuungslücke für alle Familien, die darauf schon lange gewartet haben.