Viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung haben durch die Corona-Pandemie massive Einnahmeausfälle bei weiterlaufenden Fixkosten – eine existenzbedrohende Situation, insbesondere weil gemeinnützige Einrichtungen nur eingeschränkt Rücklagen bilden können. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ verlängert. Bis zum 28. März können gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Finanzhilfe beantragen.
„Jugendherbergen, Familienferienstätten oder Jugendbildungseinrichtungen sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. Wenn der Lockdown endet, müssen solche Einrichtungen wieder an der Stärkung unseres Gemeinschaftslebens mitwirken können. Mit den weiteren 100 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm wird die Existenz vieler gemeinnütziger Einrichtungen gesichert. Das Programm ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe“, so der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes.
Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Vorhandene Liquiditätsengpässe und nicht gedeckte Fixkosten können bis zu einem Anteil von 90 Prozent ausgeglichen werden. Die maximale Zuschusshöhe pro Bett wurde von 400 Euro im Jahr 2020 auf bis zu 800 Euro angehoben. Bereits 2020 wurde ein erstes Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit erfolgreich umgesetzt. Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/hilfen-fuer-soziale-einrichtungen/sonderprogramm-kinder-jugend-bildung-arbeit.