Nach langen Verhandlungen haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Ich unterstütze diese Beschlüsse im Kern, denn ich sehe, dass wir im Lockdown an unsere Grenzen kommen: Familien sind am Limit, Kinder müssen ihr Recht auf Bildung wieder ausüben dürfen, im Einzelhandel geht es um wirtschaftliche Existenzen. Dennoch bleibt das Coronavirus hochgefährlich und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems bleibt eine reale Gefahr. Deshalb ist es richtig, dass die geltenden Maßnahmen verlängert werden und zugleich schrittweise Öffnungen beginnen. Die konkreten Öffnungsschritte hängen dabei vom aktuellen Infektionsgeschehen im jeweiligen Bundesland oder einer Region ab.
Derzeit steigt die Zahl der Neuinfektion wieder. Die Erfahrung anderer Staaten zeigt, dass beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Vorsicht geboten ist. Dabei helfen werden uns Schnelltests und eine deutlich an Fahrt aufnehmende Impfkampagne. Die Zahl von derzeit täglich bis zu 200.000 Impfungen soll sich schon in Kürze verdoppeln. Ende März/Anfang April sollen Impfungen auch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams werden dann parallel impfen. Auch Betriebsärzte werden im Laufe des zweiten Quartals verstärkt eingebunden. Bis Anfang April sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden – im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder auch der Unternehmen. Allen asymptomatische Bürgerinnen und Bürger wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht. Bund und Länder bilden eine gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests sicherzustellen.
Schon zum 8. März erweitert werden die Möglichkeiten, sich im privaten Umfeld zu treffen: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, wird die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.
Nach ersten Öffnungen im Bereich der Schulen und Friseure zum Monatsbeginn folgt ab dem 8. März ein zweiter Öffnungsschritt: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung öffnen. Gleiches gilt für die noch geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahrschulen – in diesen Bereichen ist jedoch ein tagesaktueller negativer Schnelltest des Kunden Voraussetzung. Je nach Anzahl der Neuinfektionen haben sich Bund und Länder auf drei weitere Öffnungsschritte verständigt. Diese berücksichtigen auch Öffnungen im Einzelhandel, von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich. Über weitere Öffnungsschritte beraten Bund und Länder bei ihrer nächsten Zusammenkunft am 22. März 2021.
Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss im Wortlaut:
