Das Baukindergeld, erfolgreiches Instrument der Bundesregierung zur Förderung des
Eigenheims für Familien, läuft in Kürze aus. Zwar können Anträge noch bis Ende 2023
gestellt werden. Aber gefördert werden können nur Familien, die bis zum 31. März 2021 eine
Baugenehmigung erhalten oder einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben haben.
Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes: „Über 300.000 Eltern erfüllen sich
bereits mit dem Baukindergeld den Traum vom Eigenheim. Der Großteil dieser Familien hat
ein Haushaltseinkommen unter 50.000 Euro, so dass die Förderung durchaus den
Ausschlag geben kann, sich fürs Wohnen in Eigentum zu entscheiden.“
Seit 2018 gibt es das Baukindergeld – es war eine Forderung aus dem letzten
Wahlprogramm von CDU und CSU und wurde als eine der ersten Maßnahmen der
Regierung umgesetzt. Corona-bedingt wurde der zweijährige Förderzeitraum, der 2020
endete, um drei Monate verlängert. „Ich hätte mir eine weitere Verlängerung gewünscht“,
sagt Kartes. „Leider war das nicht durchsetzbar. Umso mehr werde ich mich dafür
engagieren, dass wir auch in Zukunft ein Angebot machen, wie wir Familien bei ihrem
Wunsch nach den eigenen vier Wänden unterstützen können.“
Für den Erhalt des Baukindergelds wird vorausgesetzt, dass das Wohneigentum selbst
genutzt wird, das Kind bzw. die Kinder das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und das zu
versteuernde jährliche Haushaltseinkommen bei einem Kind 90.000 Euro, zuzüglich 15.000
Euro je weiterem Kind, nicht überschreitet. Gefördert wird über einen Zeitraum von
höchstens zehn Jahren durch einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr und Kind.
Weitere Informationen unter: www.kfw.de/baukindergeld.