Das Elterngeld ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Etwa 2 Millionen Eltern haben diese Leistung letztes Jahr bezogen. Nun haben wir im Bundestag eine Änderung beschlossen, damit Eltern die Zeit mit ihrem Kind und ihrem Beruf besser kombinieren können. In dieser besonderen und intensiven Lebenssituation werden ihnen so zusätzliche finanzielle Spielräume geschaffen. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs wird auf 32 Stunden angehoben und der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden können.
Die Bedingungen für Eltern von Frühchen werden ebenfalls verbessert. Sie können bis zu vier Monate zusätzlich Elterngeld erhalten. Ein Stufenmodell regelt die Leistung, je früher das Kind geboren wurde, umso länger kann Elterngeld bezogen werden. Der Bezug des Basiselterngeldes verlängert sich beispielsweise um einen auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei vier Monaten vor dem errechneten Geburtstermin wird eine Verlängerung auf 16 Monate möglich. Auf diese Weise Mütter und Väter in dieser besonderen und intensiven Lebenssituation noch stärker unterstützt und erhalten zusätzliche finanzielle Spielräume.
Zudem verlieren Eltern, die den Partnerschaftsbonus nehmen oder genommen haben und aufgrund der Corona-Situation anders arbeiten, diesen Anspruch nicht. Das Elterngeld muss auch nicht zurückgezahlt werden.