In den vergangenen Monaten waren von der Coronapandemie auch Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen finanziell stark betroffen. Viele Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, haben immer noch mit Schließungen und Umsatzausfällen zu kämpfen. Die November- und Dezemberhilfen für Unternehmen wurden bereits auf den Bereich der Inklusionsunternehmen ausgeweitet. Der Bund stellt nun zusätzlich 100 Millionen Euro Förderung zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2021 kann die Hilfsleistung beim rheinland-pfälzischen Integrationsamt für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.
„Dies ist ein wichtiges Hilfsangebot, um die Inklusionsbetriebe bei ihrer gesellschaftlich wichtigen Arbeit zu unterstützen. Die Beihilfe wird nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig gemacht. Im Einzelfall können sogar bis zu 800.000 Euro Förderung erfolgen“, sagt Torbjörn Kartes. Der Bundestagsabgeordnete für Ludwigshafen, Frankenthal und den Rhein-Pfalz-Kreis ist Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind. Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.integrationsaemter.de/100-Millionen/908c/index.html.