Unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ hatte die Bundesregierung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft inne. Unter der Corona-Pandemie war dies keine leichte Aufgabe. Dennoch können wir eine Erfolge Bilanz aus der EU-Ratspräsidentschaft ziehen.
Unter der Vermittlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel gelang die Verabschiedung des siebenjährigen Haushaltsplans, zu dem unter anderem der wichtige Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Corona-Krise zählt. Auch klimapolitisch hält die Europäische Union Kurs. Damit Europa bis 2050 erster klimaneutraler Kontinent werden kann, hat sie ein neues Etappenziel für 2030 vereinbart.
Der nach langem Ringen vereinbarte Rechtsstaatsmechanismus sieht vor, dass die Zahlung von EU-Fördergeldern an die Einhaltung von Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit gebunden ist. Damit soll unterstrichen werden, dass die EU nicht nur ein Binnenmarkt ist, sondern auch eine Werteunion. Außerdem konnte eine Verständigung auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) erreicht werden. Ein Meilenstein im Bereich Sicherheit und Verteidigung ist die erstmals vorgenommene gemeinsame Bedrohungsanalyse der EU, die Grundlage für einen neu zu erarbeitenden „Strategischen Kompass“ der EU ist.
Unter deutscher Ratspräsidentschaft wurde außerdem ein Sanktionsmechanismus beschlossen, der Einzelpersonen und Organisationen treffen kann, die für schwere Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Sklaverei, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Entführungen von Menschen oder Menschenhandel verantwortlich sind. Mit diesem sogenannten Globalen Menschenrechtssanktionsregime (EUGHRSR) wird es möglich, solchen Tätern die Einreise in die EU zu verbieten.