Wer im Verein ehrenamtliche Arbeit leistet, bekommt ab nächstem Jahr mehr finanzielle
Anerkennung. Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 sieht pro Jahr eine
Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der
Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro vor. Die Pauschale unterstützt diejenigen,
die nicht in den Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags fallen, z.B. Schriftführer und
Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen. Zuletzt gab es eine Erhöhung im Rahmen des
Ehrenamtsgesetzes 2013. „Ehrenamtliche bringen sich zusätzlich zu Beruf und Familie mit
viel Engagement und großem zeitlichen Aufwand für die Allgemeinheit ein“, sagt der
Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes. „Sie tun es nicht des Geldes wegen. Dennoch ist
es wichtig, dass ihre Leistung auch finanziell anzuerkennen.“

Zudem werden Vereine von Bürokratie entlastet. Mit der Anhebung der Freigrenze im
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen von 35.000 Euro auf 45.000 Euro pro Jahr
werden insbesondere kleinere Vereine und die dort ehrenamtlich Tätigen von
steuerrechtlichen Verpflichtungen entlastet. Für Spendenbescheinigungen wird die Grenze
des vereinfachten Zuwendungsnachweises von 200 Euro auf 300 Euro heraufgesetzt. Der
Deutsche Bundestag stimmt über das Jahressteuergesetz am 16. Dezember ab.