Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste auf den Tribünen!
Ich möchte es zu Beginn ganz deutlich sagen: unser gemeinsames Ziel ist und bleibt, dass möglichst viele Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Für die Rente ansparen, auf eigenen Füßen stehen, im Erwerbsleben Halt finden, ihren Kindern ein Vorbild sind.
Das beste Mittel gegen Armut ist, die Menschen in Arbeit zu bringen, und zwar in sozialversicherungspflichtige Arbeit.
Dafür muss Politik die Rahmenbedingungen schaffen und das haben wir in den letzten Jahren äußerst erfolgreich getan.
Der Minijob ist ein wichtiger und ein richtiger Teil unseres deutschen Arbeitsmarkts, er wird von vielen Menschen in unserem Land gewollt und genutzt. Das gilt für den Schüler, den Rentner und die Studentin, die sich etwas hinzuverdienen möchten. Hunderttausende Menschen wie sie haben darum dieses Modell gewählt und sie sind damit sehr zufrieden. Ihre Darstellung ist also einmal mehr viel zu einseitig und wird der Realität in unserem Land nicht gerecht.
Der Unterschied zwischen uns ist: wir verschließen die Augen nicht davor, dass es auch sehr viele Menschen gibt, die einen Minijob ausüben, weil sie müssen, weil ihr reguläres Einkommen nicht ausreicht, oder weil sie überhaupt kein anderes Einkommen haben. Das gehört zur Wahrheit und das beschreiben Sie auch zutreffend in Ihrem Antrag.
Aber – Sie glauben doch nicht wirklich, dass mit der Abschaffung des Minijobs dann alle diese Menschen plötzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt würden. Und dann wollen Sie auch noch mit sofortiger Wirkung den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen. Und das in dieser Zeit. Das ist unverantwortlich und konterkariert unsere Bemühungen, dass in dieser Krise möglichst wenige Menschen ihren Job verlieren!
Deshalb haben wir die Festlegung der Mindestlohnhöhe bewusst einer unabhängigen Kommission anvertraut, insbesondere auch um einen politischen Überbietungswettbewerb zu verhindern. In diesem Sinne wurde die weitere Entwicklung des Mindestlohns auch schon festgelegt:
Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen:
zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
Das zeigt aus meiner Sicht in die richtige Richtung und ist das Ergebnis einer Gesamtabwägung. Ich halte dies insgesamt für vernünftig, vielleicht nicht ganz so populär wie Ihr Vorschlag heute, aber doch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung unseres Arbeitsmarkts.
Jetzt kritisieren Sie in Ihrem Antrag auch noch, dass auf Druck der wie von Ihnen bezeichneten „Landwirtschaftslobby“ Ende März die sogenannte 70-Tage-Regelung temporär auf 115 Arbeitstage ausgeweitet worden ist. Schlimmer noch, Sie wollen diese Regelung in Gänze abschaffen – wenn jede abhängige Beschäftigung, ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen soll!
Ich kann dazu nur das Folgende sagen: Die 70-Tage-Regelung ist für unsere heimische Landwirtschaft von existenzieller Bedeutung. Und ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, dass diese Regelung seit Anfang 2019 unbefristet in § 8 SGB IV verankert ist. Sie hat während der Übergangsphase zu keinen sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen geführt, die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen hat sich diesem Zeitraum kaum verändert. Diese Regelung hat sich bewährt!
Insbesondere Saisonbetriebe haben so die Chance, ihren saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Ohne diese Saisonarbeitskräfte könnten Betriebe – wie zum Beispiel bei mir im Rhein-Pfalz-Kreis – mit arbeitsintensiven Kulturen dicht machen. Denn der Bedarf kann nicht durch Mitarbeiter aus Deutschland gedeckt werden. Deshalb war es gut und richtig, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von Saisonkräften dauerhaft zu verankern. Das gibt den Höfen Planungssicherheit und Flexibilität. Denn wir wollen, dass unsere Landwirte weiterhin in Deutschland regionale Produkte anbauen und ernten können. Dafür sind sie auf den unbürokratischen Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen – ob beim Gemüseanbau oder bei der Weinlese. Wir werden dies auch zukünftig sicherstellen!
Mit Ihrem Antrag kritisieren Sie des Weiteren die kurzfristige Ausweitung auf 115 Arbeitstage, die ja mittlerweile beendet ist. Auch das kann man hier so nicht stehen lassen. Diese Ausnahme wurde ja nicht dafür geschaffen, um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterlaufen, so wie Sie das hier suggerieren. Sondern – es ging um Infektionsschutz und die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung in Deutschland. Wir haben hart dafür gekämpft, dass im März / April auch weiter Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen konnten. Die Felder warten bereits bestellt und an eine Ernte wäre sonst nicht zu denken gewesen. Dies sollten wir uns noch einmal in Erinnerung rufen. Grund für die temporäre Ausweitung war einzig und allein, dass wir wollten, dass Saisonarbeitskräfte länger bleiben konnten und diese nicht so oft gewechselt werden mussten. Aus Infektionsschutzgründen – und dies hat in Summe auch ganz gut funktioniert! Das kann man hier doch nicht ernsthaft kritisieren.
Wenn Sie diese Regelung hier insgesamt in Frage stellen dann finde ich, dann sollten unsere Landwirtinnen und Landwirte dies auch wissen. Dann werden die Unterschiede hier im Deutschen Bundestag auch deutlich.
Wir stehen in Deutschland aktuell vor großen Herausforderungen. Wir kämpfen dafür, dass möglichst wenig Menschen ihren Job in dieser Krise verlieren und unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Ihr Antrag zeigt einmal mehr, warum es gut ist, dass gerade die Union in dieser Krise dieses Land regiert!
Vielen Dank.