Die Bundesregierung hat in dieser Woche die Digitalisierung von Familienleistungen beschlossen. Die Geburtsurkunde sowie das Eltern- und Kindergeld können künftig online in einem einzigen Formular beantragt werden. „Damit werden Mütter und Väter von Bürokratie entlastet, die sie gerade in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt eines Kindes überhaupt nicht gebrauchen können“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes, der Mitglied im Familienausschuss ist. „Als zweifacher Vater begrüße ich diese neue Möglichkeit sehr und setze mich dafür ein, dass letztlich das gesamte familienpolitische Antragswesen einfacher und digitaler wird. Wir Eltern wollen Zeit mit unseren Kindern verbringen und nicht mit dem Ausfüllen von Formularen.“
Eltern müssen auch keine Nachweise mehr selbst einreichen und doppelte Angaben in verschiedenen Anträgen machen. Möglich wird das durch mehr Austausch zwischen den verschiedenen Ämtern – sofern die Eltern dem Datenaustausch zustimmen. Spätestens im kommenden Jahr sollen die Leistungen bundesweit allen Eltern online zur Verfügung stehen. „Dieses Gesetz ist eine Blaupause für die Digitalisierung der Verwaltung“, so Kartes. „Immer geht es darum, den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern unkomplizierter zu machen und Verwaltungsleistungen schneller zur Verfügung zu stellen. Bis Ende 2022 sollen insgesamt knapp 600 digitalisierte Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger online bereitstehen.“