Neue Corona-Maßnahmen
Noch immer breitet sich das Virus in Deutschland weiter aus und verändert unsere Art miteinander zu leben und umzugehen. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie veranlasst:
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Maximal 10 Personen aus zwei Hausständen dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen.
- Es wird dazu aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten.
- Es muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Geschlossen werden:
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- Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Discos und Kneipen. Lieferung und Abholung von zubereiteten Spießen ist erlaubt.
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos
- Freizeitparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spielhallen, Wettbüros
- Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
- Bordelle
- Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios (Friseure bleiben offen). Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- Freizeit- und Amateursport wird ausgesetzt.
- Einzel- und Großhandel bleiben unter Hygiene-Auflagen offen
- Kitas und Schulen bleiben geöffnet
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe,
Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche
Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.