Wer durch die Firmeninsolvenz des Reiseanbieters Thomas Cook eine bereits gezahlte Reise nicht antreten konnte, kann eine Entschädigung des Bundes erhalten. Der Bundestagabgeordnete Torbjörn Kartes weist auf die Möglichkeit hin, sich noch bis 15. November online zu registrieren: „Wer sich noch nicht angemeldet hat, sollte das zeitnah tun, um diese freiwillige Ausgleichszahlung des Bundes zu erhalten.“

Im Dezember 2019 hat die Bundesregierung aufgrund der Thomas-Cook-Insolvenz beschlossen, betroffene Kunden des Reiseanbieters freiwillig zu entschädigen. Möglich wurde das durch die bisherige Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie, aufgrund derer staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen. Seit dem 6. Mai gibt es für die Registrierung das kostenfreie, online-basierte Anmeldeverfahren im Thomas-Cook-Bundportal: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start. Ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und Hilfestellung gibt, findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook. Betroffene, die über keinen Internetzugang verfügen, werden unter der Rufnummer 0361/ 606 670 12 bei der Antragstellung unterstützt.