Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses am späten Dienstagabend erklärt Torbjörn Kartes, Bundestagsabgeordneter für Ludwigshafen, Frankenthal und den Rhein-Pfalz-Kreis: 

„Es war wichtig, dass die Koalitionsspitzen eine Einigung beim Wahlrecht erzielt haben. Wir müssen verhindern, dass der Bundestag weiter wächst. Das kann durch die beschlossenen Schritte erreicht werden.“

Kartes betont, die Union habe sich für eine Reduzierung der Wahlkreise schon für die Bundestagswahl 2021 eingesetzt. „Ich verstehe nicht, weshalb die SPD das abgelehnt hat. Es wäre das effektivste Mittel gewesen und es wäre auch noch möglich gewesen, wie der Bundeswahlleiter mehrfach bestätigt hat. Ich verstehe es auch deshalb nicht, weil das Gros der SPD-Abgeordneten über Listen in den Bundestag einzieht. Zumindest ist aber die absurde Idee vom Tisch, dass direkt gewählte Abgeordnete nicht in den Bundestag einziehen. Und die SPD war bereit, drei unausgeglichene Überhangmandate zu akzeptieren. Das bringt etwas bei einem Bundestag, der erneut aus fünf Fraktionen bestehen könnte. Was am Ende zählt ist, dass wir einen guten ersten Schritt machen, der zumindest ein weiteres Anwachsen des Bundestags verhindern wird. Ein zweiter Schritt muss folgen, der zu einer deutlichen Reduzierung der Abgeordnetenzahl führt.“

Daneben hat der Koalitionsausschuss weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen, die Kartes begrüßt. Das Kurzarbeitergeld soll für Betriebe, die bis Ende 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis 30.6.2021 vollständig erstattet. Vom 1.7.2021 bis zum 31.12.2021 werden für alle Betriebe, die bis zum 30.6.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet. Die Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt. Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem 4. Monat und 80/87 Prozent ab dem 7. Monat) wird für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstanden ist, bis Ende 2021 verlängert. Auch die Laufzeit der Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe und der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme sollen verlängert werden. „Im Ausschuss für Arbeit und Soziales werden wir diese Maßnahmen zügig beraten. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, deshalb müssen wir weiter auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch gegensteuern“, so Kartes.