Der Deutsche Bundestag hat die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern beschlossen, die ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können, weil sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. 

Die gesetzliche Umsetzung erfolgte am Donnerstag im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz). „Das ist eine wichtige Absicherung für Familien in der Pandemie“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes, der Mitglied in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. „Ich stand in den vergangenen Wochen mit Unternehmen in meinem Wahlkreis im Austausch, die mich fragten, wie es hier weitergeht.“

Die ursprüngliche Regelung, die zu Beginn der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie am 30. März in Kraft getreten war, sah eine Lohnersatzleistung für sechs Wochen vor. Diese Zeit lief für immer mehr Eltern ab, für deren Kinder die Betreuung in Schulen und Kitas noch immer nicht regelmäßig möglich ist. Strittig war lange, wie Bund und Länder die Kosten für eine Verlängerung des Anspruchs auf Lohnersatz verteilen könnten. „Wir Familienpolitiker in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben mit Nachdruck auf die Ministerpräsidenten der Union eingewirkt und konnten sie davon überzeugen, diese familienpolitisch unverzichtbare Regelung fortzusetzen“, berichtet Kartes.

Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls und maximal 2016 Euro monatlich. Die Dauer der Lohnfortzahlung wird für jedes Elternteil, das sich um Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren kümmert, von sechs auf bis zu zehn Wochen verlängert. Insgesamt haben Eltern damit ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung. Für Alleinerziehende verlängert sich der Anspruch auf dieselben 20 Wochen. „Ich hoffe allerdings, dass es das Infektionsgeschehen zulässt, in Schulen und Kindergärten bald wieder zum Regelbetrieb überzugehen“, so Kartes. „Das wäre im Sinne der Unternehmen, die auf die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter nicht dauerhaft verzichten können, im Sinne der Familien, die derzeit enorme Lasten tragen, vor allem aber im Sinne der Kinder.“