Die dringend in der Landwirtschaft benötigten ausländischen Saisonarbeitskräfte dürfen wieder einreisen. Das Bundesinnenministerium hat das generelle Einreiseverbot, das in der vergangenen Woche verhängt worden war, zurückgenommen.
Außerdem hat es zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium strenge Regeln für Anreise und Unterbringung erarbeitet. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes, dessen Wahlkreis zu den größten Gemüseanbauregionen in Deutschland gehört:
„Dass wieder Erntehelfer ins Land dürfen, ist eine notwendige und richtige Entscheidung. Ich bin sehr erleichtert und danke allen, die daran mitgewirkt haben, insbesondere Ministerin Julia Klöckner und den Agrarpolitikerinnen und -politikern meiner Fraktion, mit denen ich im engen Austausch stehe.
Natürlich ist es eine Abwägungsfrage von hoher Relevanz und ich habe auch Verständnis für den Bundesinnenminister, dessen Ziel es natürlich sein muss, angesichts der Corona-Pandemie jedes zusätzliche Risiko auszuschließen. Aber die Saisonarbeitskräfte sind auf den Höfen gut untergebracht und können dort auch versorgt werden. Und wir dürfen nicht vergessen: Für unsere Lebensmittelversorgung ist es elementar, dass wir jetzt pflanzen und ernten.
Es ist im Übrigen auch ein folgerichtiger Schritt: Wenn die Bundesregierung die heimische Landwirtschaft als systemrelevante Infrastruktur definiert, dann muss sie die Betriebe auch arbeiten lassen. Genau dafür haben wir im Bundestag auch eine weitere Voraussetzung geschaffen, indem wir die 70-Tage-Regelung ausgeweitet haben. Saisonarbeitskräfte dürfen jetzt bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Denn eines ist klar: Wir werden in jedem Fall deutlich weniger Saisonarbeiter haben als sonst. Deshalb ist es richtig, dass diejenigen, die das wollen, länger zu diesen Bedingungen arbeiten können.“