Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen!

Mittlerweile ist, glaube ich, fast unbestritten, dass wir einen Reform- bzw. Anpassungsbedarf in unserem Arbeitszeitgesetz haben. Damit ist es mit den Gemeinsamkeiten dann aber auch schon vorbei; denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail, und die Vorstellungen über den richtigen Weg gehen auch hier im Haus teilweise sehr weit auseinander. Fakt ist: Das Arbeitszeitgesetz ist in den 90er-Jahren entstanden, und natürlich hat sich unsere Arbeitswelt seitdem verändert. Ob wir das nun gut finden oder weniger gut finden: Durch den technologischen Wandel ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zunehmend besser möglich, von unterschiedlichen Orten und zu verschiedenen Tageszeiten zu arbeiten. Dadurch wird es unter anderem leichter, Familie und Beruf gut miteinander zu vereinbaren, was wir ja alle gemeinsam wollen. Klar ist also, dass wir das Arbeitszeitgesetz anpassen müssen, damit die Arbeitszeit individueller und persönlicher gestaltet werden kann.

Gleichzeitig werden wir aber darauf achten, dass wir den Schutz unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht vernachlässigen.Beides muss zusammengehen: Arbeitsschutz und flexiblere Arbeitszeiten. Daran werden wir hier gemeinsam arbeiten.

Das Arbeitszeitgesetz ist insgesamt immer noch ein sehr gutes Gesetz. Es schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es enthält im Übrigen wesentlich intelligentere Regelungen, als Sie es in Ihrem Antrag darstellen. Unter Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollen nach Ihrem Antrag alle Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Wenn man das in dem EuGH-Urteil nachliest, stellt man fest: So ganz pauschal, wie Sie das hier vortragen, steht das da überhaupt nicht drin.
Da steht drin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Die Erfassung kann aber auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Von einer originären Verpflichtung des Arbeitgebers steht da zunächst mal gar nichts drin. Im Übrigen ist das in der Praxis in manchen Bereichen nur sehr schwer vorstellbar. In dem Urteil liest man auch noch etwas von Spielräumen – die haben Sie heute hier auch nicht erwähnt –, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung eines solchen Systems haben sollen: Ausnahmen sind insbesondere dann möglich, „wenn die Dauer der Arbeitszeit wegen besonderer Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht bemessen und/oder vorherbestimmt ist oder von den Arbeitnehmern selbst bestimmt werden kann“. Dann ist ein solches System der Zeiterfassung auch nach dem EuGH-Urteil überhaupt nicht notwendig. Auch das verschweigen Sie ganz bewusst in Ihrem Antrag.

Das Urteil ist also wesentlich komplexer. Eine Umsetzung in Deutschland müsste aus meiner Sicht deutlich differenzierter erfolgen, als Sie es hier vorschlagen, jedenfalls dann, wenn die Umsetzung zu unserer heutigen Arbeitswelt passen soll.
Zudem sollte man zunächst die Frage beantworten, zumindest kurz darauf eingehen, ob es wirklich einen rechtlich zwingenden Anpassungsbedarf gibt und ob der uns in der Praxis – daran habe ich erhebliche Zweifel – weiterbringt.

In Deutschland muss heute schon jede Überstunde erfasst werden. Sowohl der Betriebsrat als auch die zuständige Aufsichtsbehörde können heute schon gemäß § 17 Absatz 4 Arbeitszeitgesetz vom Arbeitgeber die unverzügliche Übermittlung von Arbeitszeitnachweisen verlangen. Das ist eine Norm, die immer gerne übersehen wird. Und die Aufsichtsbehörden können heute schon gemäß § 17 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz die Aufzeichnung der Arbeitszeit anordnen, wenn es den Verdacht eines Verstoßes gibt. Hätte sich ein Arbeitnehmer in Deutschland also an die entsprechende Aufsichtsbehörde gewandt, hätte diese auch die notwendigen Maßnahmen treffen können. Das heißt, es liegt – aus meiner Sicht – wie so oft nicht am Rechtsrahmen, über den wir hier debattieren, es fehlt vielmehr eine konsequente Durchsetzung dessen, was wir hier in Deutschland geregelt haben.

Um auch das deutlich zu sagen: Fast 1 Milliarde unbezahlte Überstunden sind natürlich viel zu viel; das geht nicht, da sind wir uns vollkommen einig. Die müssten aber heute auch schon dokumentiert werden, und das ist der Punkt. Ich glaube nicht, dass es etwas bringt, immer weiter nur nach Dokumentationspflichten zu rufen. Wir müssen vielmehr den Druck erhöhen, dass richtig dokumentiert wird.

Ich möchte abschließend noch etwas zum Thema Dokumentation sagen. Das Bundesarbeitsministerium selbst hat – hatte, muss man jetzt schon sagen – eine App entwickelt, die heißt „einfach erfasst“. Mit wenigen Klicks, also sehr unbürokratisch, konnten Arbeitnehmer damit Beginn und Ende der Arbeitszeit dokumentieren, und das wurde dann per E-Mail an ihren Arbeitgeber gesandt, ganz formlos. Wir hatten hier im Haus auch schon darüber gesprochen. Jetzt die traurige Nachricht dazu: Das Ministerium hat die App eingestellt – gerade als sie begann, richtig erfolgreich zu werden –, aus Kostengründen, wie man mir geantwortet hat, und weil der Bundesrechnungshof etwas dagegen hatte. Da kann ich Ihnen nur sagen: Auch das kann so nicht bleiben! Bei einem Haushalt des Ministeriums von 150 Milliarden Euro muss es dafür eine Lösung geben. Das würde jedenfalls den Menschen in der Praxis deutlich mehr helfen. Deshalb werden wir an dieser Stelle auch nicht lockerlassen. Vielen Dank.