Am Donnerstag wird Torbjörn Kartes im Bundestag für die doppelte Widerspruchslösung stimmen. Er hatte der fraktionsübergreifenden Gruppe um Bundesgesundheitsminister Spahn frühzeitig Unterstützung für ihren Gesetzentwurf signalisiert.
Zur Begründung erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Ludwigshafen, Frankenthal und den Rhein-Pfalz-Kreis:
„Dass täglich Menschen auf der Warteliste sterben, weil sie kein Spenderorgan bekommen, damit will ich mich nicht abfinden. Der Schutz des Lebens hat oberste Priorität. Mit der doppelten Widerspruchslösung würden wir in Deutschland einen Weg beschreiten, der heute schon in 20 von 28 EU-Ländern praktiziert wird. Wir beziehen Organe aus Ländern, die diese Regelung bereits haben – das finde ich unsolidarisch und unmoralisch. Es gibt einige ethische und verfassungsrechtliche Bedenken, die ich dennoch nachvollziehen kann. Aber ich bin überzeugt, mich mit der Unterstützung des Gesetzesvorhabens richtig entschieden zu haben, und ich hoffe auf eine Mehrheit im Bundestag.
Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung würde das Selbstbestimmungsrecht nicht abgeschafft, sondern konkretisiert. Jeder kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen der Organentnahme widersprechen. Wenn man begründungsfrei widersprechen kann, gibt es keinen Zwang. Damit verstößt die doppelte Widerspruchslösung nach meiner Auffassung auch nicht gegen Grundrechte. Wie in vielen anderen Entscheidungen, die wir im Bundestag zu treffen haben, geht es letztlich um eine Abwägung von Rechtsgütern. Die Rechte vom Tode bedrohter Wartelistenpatienten wiegen schwerer als das Recht, sich mit der eigenen Spendebereitschaft nicht zu befassen.
Wenn es so wäre, dass Aufklärung allein helfen würde, die Zahl der Organspenden entscheidend zu erhöhen, dann bräuchte es diese weitreichende gesetzliche Regelung nicht. Leider ist das aber nicht der Fall. Die Menschen stehen Organspenden mit großer Mehrheit positiv gegenüber, würden auch ein gespendetes Organ annehmen, dokumentieren aber ihre Spendebereitschaft nicht. Die Ursache für den Organmangel liegt also nicht in der Grundhaltung in der Gesellschaft, sondern im Nicht-Entscheiden des Einzelnen. Wenn wir als Gesetzgeber an diesem Mangel etwas ändern können, sollten wir das tun.“