Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen!

Am Ende dieser Debatte und zum Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens möchte ich noch einmal deutlich machen: Wir regeln unser soziales Entschädigungsrecht umfassend neu. Das ist alles andere als ein kleines Gesetzgebungsverfahren, als eine kleine Korrektur des bestehenden Systems. Das ist nicht ganz selbstverständlich, auch in der großen Einigkeit, in der wir das hier gemeinsam gemacht haben, aber es ist vor allem an der Zeit. Wir wissen, dass unsere aktuellen Regelungen in die Jahre gekommen sind und nicht mehr die richtigen Antworten geben können, gerade auf Ereignisse dieser Zeit, die wir mit aller Kraft zu verhindern versuchen, aber die nicht immer zu verhindern sind. Wir treten damit Menschen zur Seite, denen Unrecht, Schmerz und Leid widerfahren ist. Wir wollen Menschen in diesen unfassbar belastenden Situationen besser beistehen, ihnen bei der Bewältigung eines Traumas helfen und Schädigungsfolgen so gering wie möglich halten. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir dieses Gesetzgebungsverfahren heute zum Abschluss bringen.

Ich möchte auf ganz wenige Punkte noch einmal kurz eingehen. Entscheidende Bedeutung im neuen sozialen Entschädigungsrecht hat die flächendeckende Einrichtung von Traumaambulanzen. Dort erhalten Betroffene die so wichtige psychotherapeutische Akutversorgung. Diese Angebote werden nun zum ersten Mal gesetzlich verankert und sollen als möglichst niederschwelliges Angebot eingerichtet werden. Ich habe dazu schon in meiner ersten Rede hierzu gesagt: Wer in meinem Wahlkreis, in Frankenthal oder in Ludwigshafen, zum Opfer wird, muss heute nach Kaiserslautern oder Mainz fahren, um Akuthilfe zu erhalten. Dieser Weg ist zu weit, und daher ändern wir das nun. Mich haben nun einige im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens gefragt, wie schnell wir das schaffen werden. Klar ist, das geht nicht über Nacht, gerade auch in dieser Arbeitsmarktsituation. Unser gemeinsames Ziel ist es, diese Einrichtungen bis 2021 an den Start zu bringen; das ist sportlich, aber alle Anstrengungen wert – und dazu muss auch die Bundesregierung ihren Beitrag leisten, indem sie eine Initiative startet, um die Qualifizierung von Beschäftigten in Traumaambulanzen zu unterstützen. Wichtig ist bei dem Aufbau der Traumaambulanzen auch, dass wir den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen und im Rahmen der Umsetzung auch prüfen, ob es möglich ist, eigene Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass wir im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren nun auch Konsens darüber erzielen konnten, dass der Fonds Sexueller Missbrauch dauerhaft fortgeführt werden soll. Aus dem Fonds erhalten Menschen Unterstützung, deren Bedürfnisse nicht durch das bestehende sozialrechtliche Hilfesystem gedeckt werden, auch nicht durch das neue Opferentschädigungsrecht. Der Fonds ist und bleibt daher eine wichtige Ergänzung auch in Zukunft. Vor diesem Hintergrund sollten wir nun dann auch die notwendigen Strukturveränderungen auf den Weg bringen und durch geschultes Personal und schnellere Verfahren die derzeitige Bearbeitungsdauer von 26 Monaten mindestens halbieren. Entscheidend für den Erfolg des neuen Entschädigungsrechts wird aber sein, dass wir dafür überhaupt ein Bewusstsein schaffen. Polizistinnen und Polizisten, Fachkräfte in der Seelsorge und im Rettungsdienst, Ärztinnen und Ärzte – sie alle müssen Kenntnis von den neuen Möglichkeiten haben. Sie brauchen diese Informationen, um den Betroffenen bestmöglich zur Seite zu stehen. Deshalb müssen wir über eine verstärkte persönliche Ansprache, über alle Kommunikationswege und auch über zielgerichtete Informationen durch die zuständigen Stellen das neue Soziale Entschädigungsrecht bekannt machen.

Es ist ein Signal an die Betroffenen: Wer Hilfe braucht, soll sie bekommen!