Der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes weist auf zahlreiche Neuerungen zum 1. August hin, die zum großen Teil in seinen Ausschüssen für Familie und für Arbeit und Soziales beraten und beschlossen wurden.
„Die vielen Entlastungen zum 1. August sind eine gute Nachricht für Familien und insbesondere für Menschen mit kleinen Einkommen – und ein Beweis dafür, dass die Koalition in Berlin unser Land auch weiterhin voranbringt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete für Ludwigshafen, Frankenthal und den Rhein-Pfalz-Kreis.
Zum Beginn des neuen Monats erhalten Familien mit kleinen Einkommen durch das neue Familienstärkungsgesetz zusätzliche Unterstützung. Das Gesetz hilft vor allem Alleinerziehenden. Der Kinderzuschlag wird erhöht, die Leistungen für Bildung ausgeweitet. So steigt der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen. Anträge auf Nachhilfe oder Schulausflüge sind nun einfacher zu beantragen. Familien, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, zahlen zum 1. August bundesweit keine Kitabeiträge mehr – in Rheinland-Pfalz waren diese ohnehin bereits abgeschafft.
BAföG-Erhöhung und Anreize zum Mietwohnungsbau
Darüber hinaus erhöht sich zum 1. August das BAföG. Der Förderhöchstbetrag steigt schrittweise von 735 Euro auf 861 Euro monatlich im Jahr 2020. Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern erhöht sich. Damit erweitert sich der Kreis der Studierenden, die Anspruch auf BAföG haben. Auch die Berufsausbildungsbeihilfe steigt. Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen erhöht sich von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Angehoben wird auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung.
Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um gestiegene Mieten in Ludwigshafen verweist Kartes außerdem auf eine Neuregelung zum 1. August, die im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung erfolgte: Wer neue Mietwohnungen baut, kann die Kosten vier Jahre lang steuerlich besser geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen mindestens zehn Jahre vermietet werden. Neben dem Neubau von Mietwohnungen sind auch Investitionen in bestehende Gebäude von der Steuerbegünstigung umfasst