Ein Frankenthaler, gegen den der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes Anzeige erstattet hatte, muss über 1.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Das Amtsgericht Frankenthal hat einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen ihn erlassen. Dieser ist inzwischen rechtskräftig. Dazu erklärt Torbjörn Kartes: „Rechter Hetze müssen wir konsequent entgegentreten! Ich merke auch auf meinen eigenen Social-Media-Kanälen, dass diese Hetze zunimmt und auch immer drastischer formuliert wird. Dagegen müssen wir uns als Gesellschaft entschieden wehren.“
Der Strafbefehl gegen den Frankenthaler mache deutlich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. „Was auf der Straße als Verleumdung, Volksverhetzung oder Bedrohung gilt, muss auch in der digitalen Welt so bewertet werden“, so Kartes. „Hier geht es darum, geltendes Recht auch im Internet durchzusetzen.“
Der Frankenthaler hatte im Mai 2018 auf Kartes‘ Facebook-Seite das Video einer seiner Bundestagsreden kommentiert. Dabei hatte er sich zum einen fremdenfeindlich geäußert und Menschen afrikanischer Herkunft mit Tieren verglichen, zum anderen Kartes „korrupt“ und einen „Verbrecher“ genannt. Die Politiker der „Altparteien“ solle man an einem „Baum aufhängen“. Den Kommentar dokumentierte Kartes per Screenshot, löschte ihn anschließend und erstattete Anzeige. Für die Zukunft macht er deutlich: „Was ich auch weiterhin auf meinen Social-Media-Kanälen nicht zulasse: Wenn beleidigt, gedroht, zur Gewalt aufgerufen oder verleumdet wird. Gegen ähnliche Fälle werde ich auch in Zukunft konsequent vorgehen.“