Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen!
Der Minijob in Deutschland hat schon eine sehr lange Geschichte. Bereits in der Reichsversicherungsordnung 1911 wurde festgelegt, dass vorübergehende Dienstleistungen versicherungsfrei bleiben. 1977 wurde zum ersten Mal überhaupt der Begriff der geringfügigen Beschäftigung eingeführt. 2003, übrigens unter RotGrün, wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf maximal 400 Euro festgesetzt und der allzeit bekannte 400-Euro-Job entstand. Dieser Betrag wurde dann 2013 auf die heute noch gültigen 450 Euro erhöht. Jetzt möchte ich heute keine rechtshistorische Vorlesung halten, sondern vielmehr auf folgende Punkte hinweisen. Der Minijob in unserem Land hat sich bewährt. Er ist ein gutes Instrument auf unserem insgesamt sehr guten Arbeitsmarkt, insbesondere in den letzten Jahren. Er wird von vielen Menschen in unserem Land gewollt und auch genutzt. Das gilt für den Schüler, für den Rentner, die Studentin, die sich etwas hinzuverdienen möchten. Hunderttausende Menschen wie sie haben darum dieses Modell gewählt und sind damit im Übrigen auch sehr zufrieden. Da bin ich voll und ganz bei Ihnen.
Klar ist aber auch, dass viele andere einen Minijob zusätzlich ausüben, weil sie es müssen, weil ihr reguläres Einkommen nicht ausreicht, weil sie gar kein anderes Einkommen haben, weil die Rente nicht ausreicht. Ich bin dennoch der Meinung, dass wir den Minijob insgesamt nicht verteufeln sollten, sondern dass er für beide Fallgruppen ein gutes Instrument ist, am Ende des Tages mehr Geld in der Geldbörse zu haben. Aus unserer Sicht ist für die zukünftige Entwicklung wichtig, dass der Minijob nicht attraktiver sein darf als ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Um es noch deutlicher zu sagen: Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt, dass möglichst viele Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, für die Rente ansparen, auf eigenen Füßen stehen, im Erwerbsleben Halt finden, ihren Kindern ein Vorbild sind. Das beste Mittel gegen Armut ist, die Menschen in Arbeit zu bringen, und zwar in sozialversicherungspflichtige Arbeit. Dafür muss die Politik die Rahmenbedingungen schaffen, und das haben wir in den letzten Jahren äußerst erfolgreich getan.
Um das noch mal ganz deutlich zu betonen: Unsere Arbeitslosigkeit ist historisch niedrig. 45 Millionen Menschen waren im August erwerbstätig. Das sind sogar noch einmal über eine halbe Million mehr als im letzten Jahr. Das sind im Übrigen alles sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Wir wissen auch, dass immer noch viel zu viele Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ich habe das bereits erwähnt. Deswegen haben wir heute Morgen auch einen anderen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die sogenannten Midijobs attraktiver machen möchte. Über den Begriff kann man streiten, aber in der Sache sind es gerade diese Jobs, die den Weg hin zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erleichtern sollen. Um es noch einmal ganz kurz zu erläutern: Bisher war es so, dass derjenige, der zwischen 450 und 850 Euro verdient, weniger Abgaben zahlt. Wir wollen diese sogenannte Gleitzone, in der man weniger Abgaben zahlt, je weniger man verdient, deutlich ausweiten und auf insgesamt 1 300 Euro erhöhen. Das Besondere hierbei ist, dass die Midijobber in dieser Gleitzone zwar weniger Abgaben zahlen, aber dennoch volle Rentenansprüche erwerben. Das geschieht durch eine Umlagefinanzierung in der Rentenkasse. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt für eine bessere Rente.
Liebe Kollegen von der FDP, das unterscheidet uns im Übrigen auch von Ihrem Antrag; denn diese Regelung, die Aufstockung der Rentenbeiträge, sehen Sie in Ihrem Antrag gerade nicht vor.
Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung vom Kollegen der AfD? Torbjörn Kartes (CDU/CSU): Ja. Albrecht Glaser (AfD): Herzlichen Dank, Herr Kollege Kartes, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich bin irritiert über die Bemerkung, die Sie gerade gemacht haben, dass diese 45 Millionen Beschäftigten 45 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte seien. Es ist doch statistisch jedermann bekannt, dass 12 Millionen von diesen 45 Millionen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dieser, mit Verlaub, saloppe Umgang mit diesen sehr einfachen Fakten irritiert mich. Können Sie diese Irritation teilen? Torbjörn Kartes (CDU/CSU): Nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe gesagt, dass 45 Millionen Menschen erwerbstätig waren (Albrecht Glaser [AfD]: Ja!) und dass das über 500 000 Menschen mehr sind als im Vorjahr und dass die Jobs aus dieser Mehrung alles sozialversicherungspflichtige Jobs gewesen sind. – Das war klar. Das habe ich gesagt. Wenn Sie es nicht verstanden haben, dann wiederhole ich es ganz gerne noch mal.
Ich möchte jetzt ganz kurz zum Vorschlag der FDP hinsichtlich der Anpassung des Rahmens kommen. Sie wollen hier den Rahmen eines Minijobs auf das 60-fache des gesetzlichen Mindestlohns festlegen. Was würde das bedeuten? Sie haben es in Zahlen gesagt: Wir wären heute schon bei 530 Euro im Monat, demnächst bei 550 Euro und 2020 bei 561 Euro. Dazu, um zum Schluss zu kommen, kann ich nur sagen: Das überzeugt uns, ehrlich gesagt, nicht. Das ist vor allen Dingen auch nicht im Sinne des Erfinders des Minijobs. Minijobs sollen ein Hinzuverdienst sein und nicht im Mittelpunkt einer Erwerbsbiografie stehen. Mit dem Vorschlag der FDP betreiben wir aber die Privilegierung der geringfügigen Beschäftigung deutlich zu stark (Zurufe von der FDP) und verringern damit die Anreize, reguläre Arbeit aufzunehmen. Das wollen wir gerade nicht. Wir glauben vielmehr, dass wir mit der Stärkung der Midijobs auf dem richtigeren Weg sind, gerade für diejenigen, die unsere Unterstützung brauchen. Deswegen lehnen wir Ihren Vorschlag ab und werden unser Vorhaben weiterverfolgen. Vielen Dank