Ich komme zum Ende. Die unterschiedlichen Gesetzgebungsvorhaben, die wir in den letzten Wochen schon gesehen haben, zeigen, welche Bandbreite wir hier im Deutschen Bundestag haben: von den Linken, die die Wochenarbeitszeit auf maximal 40 Stunden begrenzen wollen, bis hin zu den Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die zwar nicht regieren möchten, aber heute ganz dringend einen Beitrag zur Flexibilisierung leisten möchten. So recht passt das nicht zusammen. Das wissen die Menschen auch, glaube ich. Daher ist es gut, dass wir jetzt eine Koalition haben, die Verantwortung für dieses Land übernimmt. Ich kann den Menschen, insbesondere den jungen Familien, versichern, dass wir hierzu mit Augenmaß eigene Vorschläge machen werden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und unser Arbeitszeitrecht insgesamt flexibler zu gestalten. Vielen Dank.
Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unsere Arbeitswelt befindet sich in Zeiten der Digitalisierung zweifelsohne in einem Umbruch. Wir sind von einem immer stärker werdenden demografischen Wandel betroffen. Wir wissen, dass die Herausforderung, Fachkräfte zu finden, heute schon immens groß ist und weiter zunehmen wird. Gleichzeitig werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Recht immer selbstbewusster, wenn es gilt, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Es ist als Gesetzgeber unsere Aufgabe, diese Vereinbarkeit zu unterstützen, weil wir wollen, dass in diesem Land mehr Kinder auf die Welt kommen und sich Paare vor allen Dingen nicht gegen Kinder entscheiden müssen, weil es aus beruflichen Gründen gerade nicht geht.
Es gibt für uns also durchaus etwas zu tun. Das gilt auch für unser Arbeitszeitgesetz. Ich möchte auf das vorhin genannte Beispiel ganz kurz eingehen. Klar ist: Es ist immer noch so, dass nach dem Arbeitszeitende grundsätzlich eine Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten ist. Das wird heute der Realität vieler Familien – das sehe ich auch so – nicht mehr gerecht. Das gilt insbesondere dann, wenn wir wollen, dass Mütter und Väter am Nachmittag nach Hause gehen, mit den Kindern spielen und sie ins Bett bringen, aber in den Abendstunden, wenn das geht – man muss mobil arbeiten können; für viele ist das kein Ansatz, aber bei manchen geht das –, noch arbeiten. Wenn sie im Anschluss eine Ruhezeit von elf Stunden einhalten müssen, ist das in der Praxis so nicht möglich. Ich glaube, dass wir in der Lage sind, diese Regelung entsprechend anzupassen. Es ist klar, dass die Verfasserinnen und Verfasser des Arbeitszeitgesetzes vor Jahrzehnten daran noch nicht gedacht haben können. Ich sage Ihnen aber auch ganz deutlich: Für uns ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien auch einmal zur Ruhe kommen und Ruhezeiten weiter eingehalten werden. Bei aller notwendigen Flexibilisierung müssen wir also gleichfalls darauf achten, dass wir den hohen Standard unseres Gesundheits- und unseres Arbeitsschutzes nicht gefährden. Ich glaube, das genau ist der Spagat. Wir wissen, dass wir unsere Arbeitszeit flexibilisieren müssen. Wir wissen aber auch, dass wir dies behutsam tun sollten. Dies bedeutet auch, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu schützen, manchmal auch vor sich selbst.
Wir als Union sind schon länger der Auffassung, liebe Kollegen von der FDP – dafür brauchen wir Ihren Gesetzentwurf heute nicht –, dass das Arbeitszeitrecht so zu modernisieren ist, dass die zusätzlichen Spielräume zur Flexibilisierung, wie sie die europäische Arbeitszeitrichtlinie eröffnet, in unserem Land besser genutzt werden. Die Forderung nach mehr Gestaltungsspielraum bei der Arbeitszeit hat daher konsequenterweise Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Auch wir halten es für einen guten Weg, über Tariföffnungsklauseln neue Wege zu gehen. Für uns stellt sich aber die Frage, wie weit diese Spielräume dann tatsächlich gehen sollen und wie dafür der richtige, – ich sage einmal, – Rahmen aussieht. Ist es zum Beispiel richtig, dass bei einer möglichen Verkürzung von Ruhezeiten überhaupt keine Untergrenze mehr vorgesehen ist? Gleiches gilt für die Frage, ob wir auf eine werktägliche Höchstarbeitszeit gänzlich verzichten oder aber bei stärkerer Orientierung an der wöchentlichen Höchstarbeitszeit dennoch eine Flexibilisierung bei einer höheren Höchstarbeitszeit am Tag zulassen sollten. Ich kann mir vorstellen, dass es dann, wenn wir diesen Weg gemeinsam mit der SPD gehen, sinnvoll wäre, als Gesetzgeber zu sagen, was wir aus Sicht des Gesundheitsschutzes für vertretbar halten, und sich die Tarifpartner hieran orientieren können. Ich glaube, dass so eine Regelung mehr Aussicht auf Erfolg hat und dann tatsächlich auch genutzt wird.